Das Angebot: "Wer bietet hier ärztliche Hilfe an?"

... bei der Normalisierung des Vitamin-D-Spiegels. Diese Behandlung ist auch bekannt als:

Unsere ärztliche Tätigkeit ist von idealistischer Natur und völlig frei von Fremdinteressen oder "Drittmitteln". Es gibt es keinen Einfluss der Pharmaindustrie. Sie begegnen hier also einzig und allein einer regulär zugelassenen Arztpraxis für Allgemeinmedizin.

 


Die Leistung: "Was wird gemacht?"

Was muss ich mitbringen?

Bringen Sie die alle Dokumente mit, die im Zusammenhang mit Ihren Fragen stehen. Gerade ältere Laborwerte sind von Interesse.

Wird Blut abgenommen?

Ja, das ist der Normalfall.

Muss auch bei Kindern Blut abgenommen werden?

Nein, eine Blutentnahme ist bei Kindern keine Bedingung. Die Therapie kann auch anderweitig konzipiert werden.

Muss ich die Blutuntersuchung bezahlen?

Die Einsendung von Blut zur Bestimmung des Vitamin-D-Spiegels kann Kosten auslösen. In diesem Falle bekommen Sie nach einigen Tagen mit der Post eine Rechung des Labormediziners in Höhe von ungefähr 28 €.

Was wird alles gemacht?

Neben einem Gespräch über Ihre persönliche gesundheitliche Situation, der Bewertung Ihrer Symptome, des Fragebogens und der bisherigen Therapieresultate erfolgt eine spezielle Diagnostik des Vitamin-D-Mangels.

Wie sieht die Behandlung aus?

Wenn sich die Indikation bestätigt, wird Vitamin D in einem passenden Präparat ausgewählt und rezeptiert.

"Was kostet mich die Behandlung als Privatpatient?"

Privatpatienten erhalten eine Rechnung zum regulären Satz der Gebührenordnung aus dem Jahre 1996.

"Was kostet mich die Behandlung als erwachsener Kassenpatient?"

Bei gesetzlich Versicherten deckt die Versichertenkarte die kassenüblichen Leistungen. Kassenüblich sind Laborwerte bis zu einer Summe von etwa 1,80 € (weniger als 2 Euro in der Summe!) je Quartal. Die Bestimmung des Vitamin-D-Spiegels (27,89 €) ist daher eine Wunschleistung, die den kassenüblichen Rahmen übersteigt. (Hinweis: Überschreitet der Arzt den gesteckten 2 €-Rahmen, haftet er automatisch für die Überschreitung.)

Eine Abwehr zukünftiger Erkrankungen (Prophylaxe) ist nur dann eine Aufgabe der Krankenkassen, wenn spezielle Verträge existieren. Erwachsene, die durch die Anwendung der Vitamin-D-Prophylaxe gesund bleiben wollen, wünschen eine Vorsorge-Leistung, die leider (noch) nicht kassenüblich ist. Das gilt auch für Beratungs- und Laborleistungen, die dazu veranlasst werden.

In den meisten Fällen werden Beratungsleistungen (etwa 20 €) und Laborleistungen (etwa 20 €) nach der alten Gebührenordnung (aus dem Jahre 1996) per Unterschrift vereinbart.

Ohne eine derartige Vereinbarung müsste die Praxis sagen: "wir können keine Patienten mehr annnehmen, denn unsere zulässige Fallzahl ist erreicht." Mit der bürokratischen Regelung der "Fallzahlzuwachsbegrenzung" wird die Tätigkeit der Ärzte auf ein Mittelmaß begrenzt. Mit dem Beitrag zu den entstehenden Kosten wird diese Schwelle umgangen.

"Was kostet die Untersuchung beim gesetzlich versicherten Kind?"

Für Kinder ist die Bestimmung des Vitamin-D-Spiegels seit der Labor-Reform vom 1.4.2018 leider nicht (!) mehr als kassenüblich anerkannt.

Nimmt sich der Doktor Zeit für mich?

Ja, es bleibt genügend Zeit, um alle Punkte zu klären. Da oft die ganze Familie durch fehlenden Sonnenschein betroffen ist, bietet sich ein Familientermin an.


Der Plan: "Wie normalisiere ich meinen Vitamin-D-Speicher?"

  1. Fragebogen: Nach Ihrem Eintreffen können Sie einen Fragebogen über typische Vitamin-D-Symptome ausfüllen und ausdrucken. So bekommen Sie einen ersten Eindruck, ob Sie die Symptome eines Vitamin-D-Mangels haben.
  2. Unsere Sprechstunden sind von Montag bis Freitag zwischen 8 bis 11:30 und 15 bis 17:30 Uhr außer Mittwochnachmittag. Der Dienstag-Nachmittag wird bei Dr. von Helden bevorzugt für die Vitamin-D-Sprechstunde vergeben .
  3. Anfahrt: Unsere Praxis ist in Lennestadt-Meggen, Meggener Strasse 48. Unser Ortsteil hat auch einen Bahnhof der Deutschen Bahn, oder nur 300 Meter oder 4 Minuten von unserer Praxis entfernt ist.
  4. Die persönliche Begegnung ist erforderlich, weil die ärztliche Berufsordnung es so vorschreibt. Ein Beratungstermin zusammen mit Partner und Kindern löst oft medizinische, zeitliche und logistische Probleme gleichzeitig. Lassen Sie sich beispielsweise einen "Familientermin für 15 Uhr" geben.
  5. Gesprächsverlauf: Im Gespräch klären wir, in wie weit Sie von der Therapie profitieren können. Dann wird in Abstimmung auf die Erkrankung das Therapieziel und die Dosierung des Vitamin D ermittelt. Sie erhalten einen genauen Therapieplan und ein Rezept.
  6. Arztkosten-gesetzliche-Kasse: Versicherungskarte nicht vergessen, weitere Informationen siehe oben.
  7. Wunschleistungen: Leistungen zur Vitamin-D-Prävention von Krankheiten können nach Wunsch vereinbart werden.
  8. Arztkosten-Privatversicherte: Die privatärztliche Gebührenordnung wird zum Regelsatz (GOÄ von 1996) angewendet.
  9. Laborkosten: Im Gespräch klären wir, ob wir einen kostenpflichtigen Auftrag von genau 27,98 € an den Laborarzt geben sollten oder nicht.
  10. Die Apothekenkosten entfallen bei Kindern unter 18 Jahren zu Beginn der Behanldung. Bei allen Erwachsenen mit nachweislich schlechten Vitamin-D-Spiegeln (unter 20 ng/ml) ist anfangs ein Kassenrezept möglich.
  11. Reichweite der Packung: Beispiel: Mit dem Rezept Dekristol 20 000 ® erhalten Sie einen Vorrat von 1 Million Einheiten Vitamin D. Damit ist eine Erhaltungstherapie von bis zu einem Jahr möglich. Preiswertere Lösungen sind auch möglich und werden in der Sprechstunde erörtert.
  12. Ersparnis: Durch die passende Auswahl von Präparaten kann je nach Lage des Marktes einiges an Geld eingespart werden. Wir helfen Ihnen dabei.
  13. Vitamin-D-Telefon: über 0 27 21 - 600 34 88 können Sie  einen Termin für die Sprechstunde in der Praxis in Lennestadt erfragen. Täglich von 8:00 Uhr bis 9:30 Uhr (Mo, Di, Mi, Do, Fr.) oder von 14:30 bis 15:30 Uhr (Mo, Di, Do, Fr) wird Ihr Anruf persönlich beantwortet.
  14. 24-h-Service: Außerhalb dieser Zeiten ist die Mailbox aktiv: über das Vitamin-D-Telefon können Sie rund um die Uhr, also auch nachts und am Wochenende ein Wiederholungsrezept bestellen oder einen Rückruf zur Terminvereinbarung veranlassen.
  15. Wiederholungsrezept: Auf Wunsch ist auch die Zusendung eines Wiederholungs-Rezeptes per FAX an eine Apotheke Ihrer Wahl ist möglich. In diesem Falle bitte die Fax-Nr Ihrer Apotheke bereit halten.

Fazit: Viele Patienten können mit einer Anreise nach Lennestadt-Meggen dauerhaft ihren Versorgungs-Engpass beim Vitamin D lösen.


Der Sinn: "Wozu diese Vitamin-D-Therapie?"

 


 

TELEFON - für Termine und Wiederholungsrezepte

  • Ja: zur Terminvereinbarung für einen Besuch in Lennestadt
  • Ja: für ein Wiederholungsrezept Vitamin D

Vitamin-D-Telefon: 0 27 21 - 600 -34 - 88 (KEINE TELEFON-BERATUNG! )


Wenn Sie noch nie in unserer Praxis gewesen sind,
dann können wir Sie auch leider nicht am Telefon beraten.

Der Grund dafür ist die ärztliche Berufsordnung, die das untersagt.